Mit medizinischem Cannabis ins Ausland reisen — das gilt 2026

Die Schengen-Bescheinigung
Wer innerhalb des Schengen-Raums mit verschriebenem medizinischem Cannabis reist, braucht dafür ein spezielles Dokument: die "Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung" nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ). Ohne dieses Formular drohen an der Grenze Probleme, selbst mit gültigem Rezept.
Wie lange gilt die Bescheinigung?
Die Schengen-Bescheinigung gilt für maximal 30 Tage pro Reise. Wer länger unterwegs ist oder mehrfach reist, braucht für jede Reise ein neues Formular.
Wie kommt man an das Formular?
Das Formular wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt ausgefüllt und muss anschließend vom zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt werden, bevor die Reise beginnt. Diesen Vorlauf sollte man rechtzeitig einplanen — kurzfristig vor Abreise ist die Beglaubigung oft nicht mehr möglich.
Menge und Transport
Mitgeführt werden darf nur die Menge, die dem persönlichen Therapiebedarf für die Reisedauer entspricht. Cannabis-Blüten oder -Extrakte sollten grundsätzlich in der Original-Apothekenverpackung mit Etikett transportiert werden, nicht umgefüllt.
Reisen außerhalb des Schengen-Raums
Für Ziele außerhalb des Schengen-Raums greift die Bescheinigung nach Art. 75 SDÜ nicht — hier gelten die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziel- oder Transitlandes, die sich stark unterscheiden können. Eine zusätzliche, möglichst mehrsprachige ärztliche Bescheinigung wird empfohlen, ersetzt aber keine vorherige Prüfung der Regeln des Reiselandes.
Wichtig: Diese Übersicht ersetzt keine individuelle Beratung. Bei Auslandsreisen mit medizinischem Cannabis empfiehlt sich rechtzeitig vor Reiseantritt Rücksprache mit der behandelnden Praxis und dem zuständigen Gesundheitsamt.


