Geplante Cannabis-Gesetz-Novelle: Was sich für Telemedizin und Versand ändern könnte

Worum es geht
Am 18. Dezember 2025 fand die erste Lesung eines Gesetzentwurfs zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) statt. Der Entwurf wurde nach kurzer Aussprache in den Gesundheitsausschuss überwiesen, wo Sachverständige im Januar 2026 zu Nachbesserungen angehört wurden.
Die zwei zentralen geplanten Änderungen
- Erstverordnung nur nach persönlichem Arztkontakt: Der Entwurf sieht vor, dass ein Erstrezept künftig nicht mehr rein telemedizinisch ausgestellt werden kann, sondern einen persönlichen Kontakt zur Ärztin oder zum Arzt voraussetzt.
- Versandverbot für Cannabisblüten: Der Versand von Cannabisblüten soll eingeschränkt oder untersagt werden.
Warum das diskutiert wird
Hintergrund ist ein starker Anstieg der Cannabisblüten-Importe für medizinische Zwecke im ersten Halbjahr 2025 (laut Bundestags-Dokumentation um über 400 %), während die Verordnungen zulasten der Krankenkassen nur einstellig wuchsen — ein Hinweis darauf, dass ein Großteil der Nachfrage über Privatrezepte und telemedizinische Anbieter läuft.
Wie weit ist das Gesetz — und was noch nicht?
Der Bundestag hat die Abstimmung vor der Sommerpause 2026 nicht mehr angesetzt; das Verfahren liegt weiterhin im Gesundheitsausschuss. Eine Entscheidung ist realistisch frühestens ab September 2026 möglich, eine Umsetzung eher gegen Spätherbst/Winter 2026. **Aktuell gilt weiterhin die bisherige Rechtslage** — nichts von alldem ist bereits in Kraft.
Wir beobachten das Verfahren weiter und aktualisieren diesen Artikel, sobald es im Gesundheitsausschuss oder im Plenum neue Entwicklungen gibt.
Quellen:
Deutscher Bundestag — Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes geplant
Deutscher Bundestag — Experten für Nachbesserungen am Medizinalcannabis-Gesetzentwurf


