Fernbehandlung in Deutschland: Was das Berufsrecht erlaubt

Vom generellen Verbot zur Einzelfallprüfung
Bis 2018 galt in Deutschland ein grundsätzliches Verbot der ausschließlichen Fernbehandlung: Ärzt:innen durften Patient:innen in der Regel nicht behandeln, ohne sie zuvor persönlich gesehen zu haben. Der Deutsche Ärztetag hat diese Regel 2018 gelockert.
Die heutige Grundlage: §7 Abs. 4 MBO-Ä
Grundlage ist seitdem §7 Absatz 4 der Musterberufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) der Bundesärztekammer. Ausschließliche Fernbehandlung ist danach im Einzelfall erlaubt, wenn sie ärztlich vertretbar ist und die erforderliche Sorgfalt eingehalten wird — insbesondere bei Anamnese, Beratung und Dokumentation.
Was das für eine Anfrage bei docreza bedeutet
Genau diese Sorgfaltspflicht ist der Grund, warum eine Online-Anfrage nicht automatisch zu einem Rezept führt: Der Fragebogen muss eine vollständige Anamnese ermöglichen, und die Ärztin oder der Arzt muss im Einzelfall entscheiden können, ob eine Fernbehandlung medizinisch vertretbar ist — sonst nicht.
Landesrechtliche Unterschiede
Die MBO-Ä ist eine Musterordnung — verbindlich wird sie erst durch die Berufsordnungen der einzelnen Landesärztekammern, die die Lockerung nicht überall identisch übernommen haben. Es lohnt sich, im Zweifel die Berufsordnung der zuständigen Landesärztekammer zu prüfen.


